Bürgschaften von Bundesländern, Gemeinden oder dem Bund nennt man öffentliche Bürgschaften. Neben diesen Körperschaften des öffentlichen Rechts vergeben auch noch staatliche Bürgschaftsbanken Bürgschaften. Die Bürgschaften und die verbundene Eventualhaftung werden zur Absicherung von Exportrisiken und zur Wirtschaftsförderung abgegeben. Neben den Bürgschaften sind aber auch andere Mithaftungen und Garantien möglich, die vergeben werden können.
Anlässe für öffentliche Bürgschaften
Die Förderung der Wirtschaft ist eigentlich der Hauptgrund warum öffentliche Bürgschaften vergeben werden. Neben Leasing, Eigenkapital und Bankkrediten dienen dies vor allem bei der Existenzgründung, Unternehmensumstrukturierung und der Unternehmenssanierung als Finanzierungsmöglichkeit. Das Kreditrisiko wird somit auch zum Teil von der öffentlichen Hand übernommen.
Übernommen werden können diese öffentlichen Bürgschaften im Rahmen eines Bürgschaftsprogrammes oder auch als Einzelfallbürgschaft. Die Bürgschaftsprogramme können von Unternehmensgründungen und gesunden Unternehmen in Anspruch genommen werden, die spezielle Voraussetzungen erfüllen. Basierend sind diese auf der Landesgesetzgebung. Bei der Vergabe dieser Bürgschaften werden im Normalfall eine am Risiko beteilige Institution oder ein Mandatar eingeschaltet. Die Darlehens-Aufnahme fällt somit also weg, für die Unternehmen.
Kommunen vergeben Einzelfallbürgschaften meistens an soziale oder karitative Einrichtungen und wirtschaftlich Angeschlagene Unternehmen bekommen diese Art Bürgschaft oft von den Ländern oder vom Bund erteilt. Bürgschaftsprogramme sollen auch einen Wettbewerbsnachteil zwischen Existenzgründern, kleinen und mittleren Unternehmen auf der einen Seite und großen Unternehmen auf der anderen Seite ausgleichen. Dann hier herrscht doch eine große Spanne bei der Kreditsicherheit auf dem Kapitalmarkt und den dadurch für kleinere Unternehmen eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten.